ET+ Darum darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen

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00:00:00: Herzlich willkommen zum Epoch Times Podcast mit dem Thema AfD bleibt extremistischer Verdachtsfall.

00:00:07: Darum darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextremen Einstufen.

00:00:14: Nach den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist ein Verbotsverfahren der AfD aus Sicht von FDP-Politiker Wolfgang Kubicki vom Tisch.

00:00:23: Grüne kritisierende Beschluss und fordern den Bundesverfassungsschutz auf, dagegen Einspruch einzulegen.

00:00:29: Ein Beitrag von Oliver Siegnuss vom siebenundzwanzigsten Februar, am Mikrofon Joachim Wettermann.

00:00:36: In Kürze Nach Gerichtsbeschluss sieht die AfD keine Grundlage mehr für ein Verbotsverfahren.

00:00:42: Innenminister Dobrindt will AfD Zitat weg regieren – nicht weg verbieten.

00:00:49: Juristen sehen größere Hürden für ein Verbot der Partei.

00:00:54: Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag, den XXVI.

00:00:57: Februar entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht als – Zitat gesichert rechtsextrem einstufen darf.

00:01:05: Das Gericht stellte fest, das nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des Eilverfahrens zwar eine hinreichende Gewissheit dafür bestehe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen entfaltet würden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten.

00:01:22: Diese Aktivitäten prägten die Partei jedoch nicht in einer Weise, die es erlauben würde ihr Gesamtbild als verfassungsfeindlich einzustufen.

00:01:31: Nach Auffassung des Gerichts ließe sich eine solche beherrschende Grundtendenz derzeit nicht feststellen.

00:01:37: Für eine solche Feststellung sei eine Zitat wertende Gesamtbetrachtung erforderlich Die sowohl die politischen Ziele der Partei als auch das Verhalten ihrer Anhänger und Repräsentanten einbezieht.

00:01:51: Das Gericht fand Zwei konkrete muslimenfeindliche Forderungen aus dem twenty-fünfundzwanzig Wahlprogramm, das Verbot des Minerrettbaus und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen – welche jedoch nicht ausreichen um eine verfassungsfeindlich Prägung der AfD als Gesamtpartei festzustellen.

00:02:11: Der Begriff Remigration ist nach Auffassung des Gerichts so unbestimmt dass sich daraus kein konkretes politisches Ziel einer pauschalen Rückführung ableiten lasse.

00:02:22: Dazu dem keine näher ausgeführten verfassungsfeindlichen Absichten zur praktischen Umsetzung einer solchen Politik dargelegt wurden, sieht das Gericht hierfür keine ausreichenden Anhaltspunkte.

00:02:35: Dobrindt legt Fokus auf das Hauptsacheverfahren.

00:02:38: Der Richterspruch fiel in einem Eilverfahren dass die Partei bereits kurz nach der Bekanntgabe der Hochstufung durch den Verfassungsschutz im Mai twenty-fünfundzwanzig angestrebt hatte.

00:02:50: Er gilt bis das Haupturteil im Hauptsacheverfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht gesprochen ist.

00:02:56: Wann das der Fall sein wird, ist derzeit noch offen – heißt es abschließend in der Pressemitteilung aus Köln.

00:03:03: Auf dieses Hauptsacheverfahren beabsichtigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt CSU den Fokus zu legen.

00:03:10: Das Gericht sage Zitat deutlich, dass eine hinreichende Gewissheit dafür vorliegt, das innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden", erklärte der Politiker.

00:03:24: Mit Bezug auf Forderungen nach einer Prüfung eines Parteiverbots sagte der Innenminister man müsse die AfD Zitat wegregieren und nicht wegverbieten wollen.

00:03:37: Das Gericht hat heute nochmal deutlich gemacht, wie hoch die Hürden auch einer Einstufung sind und noch mal sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass es immer auch um eine im Gesamtbild beherrschende Prägung gehen muss, die nachgewiesen

00:03:50: wird.".

00:03:52: Bundessprecher der AfD Tino Kropalla sieht hingegen aufgrund des Richterspruchs die Bestrebungen für ein Verbot seiner Partei als beendet an.

00:04:01: Den Beschluss nannte er im Blick auf das noch laufende Hauptsacheverfahren einen Schritt, Zitat der uns hoffnungsvoll stimmt.

00:04:10: Grüne Gericht hat sich täuschen lassen.

00:04:14: Der Rechtspolitiker Til Steffen-Grüne kritisiert die Entscheidung des Gerichts.

00:04:20: Gegen den Beschluss sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich Beschwerde einlegen, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt.

00:04:29: Steffen war auf dem Gericht vor, die Strategie der Partei verkannt zu haben.

00:04:34: Das Verwaltungsgericht verkennt offensichtlich die Bedeutung des Begriffs Remigration für die AfD als Gesamtpartei, sagte er.

00:04:42: und weiter Es ist Methode der AfD, die wahre Bedeitung etwa im Parteiprogramm zu verschleiern.

00:04:49: Genau mit dieser Methode hat sich das Gericht aber täuschen lassen.

00:04:54: Steffens Parteifreund Konstantin von Notz fordert die Schaffung einer Bund-Länder Arbeitsgruppe.

00:05:00: Diese solle Informationen der Behörden über die AfD sammeln, dabei sollen auch Erkenntnisse der Nachrichtendienste genutzt

00:05:07: werden.".

00:05:09: Die rechtspolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion Carmen Wegghe plädiert dafür den Fall dem höchsten deutschen Gericht vorzulegen.

00:05:17: – Zitat.

00:05:18: Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfasslungswidrig ist – und die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss", sagte sie.

00:05:30: Auch Die Linke hält an ihrer Forderung nach einem Verbotsverfahren fest.

00:05:34: Clara Bünger, fitze Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Partei bezeichnete die AfD als politische und gesellschaftliche Gefahr.

00:05:44: Wagenknecht Klatsche für Dobrindt-und Verfassungsschutz.

00:05:49: Gegenüber der Bild sprach Sarah Wagenknecht, BSW von einer Zitat Klatsche für Dobren Fäser und den Verfassungsschutz.

00:05:58: Man muss die AfD nicht mögen um sich darüber zu freuen dass der Rechtsstaat in Deutschland noch

00:06:03: funktioniert.".

00:06:06: Für den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ist mit dem Beschluss ein Verbotsverfahren aussichtslos.

00:06:13: Aus der Begründung der Entscheidung geht eindeutig hervor.

00:06:17: Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr hat, als das was er bisher vorgelegt hat wird auch das Hauptverfahren scheitern.

00:06:23: Jetzt fangen unsere grünen sozialdemokratischen und linken Freunde die mit dem Rechtsstaat nichts am Hut haben sondern ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen wollten an zu weinen denn jetzt ist auch das AfD-Verbotsverfahren vom

00:06:37: Tisch.".

00:06:41: Kein Nachweis von Verfassungsfeindlichkeit aller Mitglieder.

00:06:46: Das juristische Fachportal Legal Tribune Online schreibt, dass der Verfassungsschutz die Richter mit seinen gesammelten Informationen nicht habe überzeugen können.

00:06:55: Denn Zitat aus Sicht der AfD ist eine wohl dosierte Portion Verfassung feindlichkeit im Wahlprogramm nicht weiter schädlich.

00:07:03: zitat Ende Lege den verfassungsschutz nicht deutlichere Beweise für ein verfassungsfeitliches Handeln vor werde auch das Urteil im Hauptsacheverfahren nicht anders ausfallen als der Beschluss im Eilverfahren.

00:07:16: Auch für ein eventuelles vom Bundestag initiiertes Verbotsverfahren sehe es nicht gut

00:07:21: aus.".

00:07:23: Dies vor dem Bundesverfassungsgericht dann durchzusetzen, Zitat, dürfte aber alles andere als einfacher geworden sein.

00:07:31: Das Verwaltungsgerichts habe sich an Urteilen der Karlsruher Richter orientiert, schreibt das Portal Jura-Archiv So seien im Verfahren gegen die NPD einst Aspekte für eine gesicherte Einstufung festgelegt worden.

00:07:45: Dazu gehören neben einer Zitat aktiven und kämpferischen Ausrichtungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und nachweisbarer Durchsetzungsmacht oder Absicht, eine hinreichende Gewissheit über die mithaftende Verfassungsfeindlichkeit aller Mitglieder – dies sei jedoch nicht belegt worden!

00:08:06: Die Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall bleibt somit gültig.

00:08:11: Die Partei steht somit weiter unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden – über diese muss dann das Oberverwaltungsgericht in Münster

00:08:22: entscheiden.".

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